Massenüberwachung durch die EU – Ein Relikt des Kalten Krieges?
Spionage und Überwachung verbindet man aus historischer und vergangener Perspektive mit dem Kalten Krieg. Dieser scheint vorbei zu sein beziehungsweise in einer neuen virtuellen Ebene stattzufinden. Es handelt sich nicht um einzelne Fälle beziehungsweise Spione, die hinter einer Mauer jeweils aktiv werden. Die Mauern können noch stehen beziehungsweise sie sind ein Ergebnis von Angriffen auf die Person, dass zum Beispiel Social-Media-Kanäle allein von Abonnenten aufgerufen und gesehen werden können.
Mauern und Spionage sind eine Form des Selbstschutzes, der von der eigenen wie von einer fremden Seite kommen kann. Es kann der Fall eintreten, dass die eigene Partei das nicht weiß beziehungsweise zu geringe Kenntnisse über Sicherheit und Privatsphäre hat, sodass eine andere Partei einschreitet, falls es Beschwerden gegeben hat. Das muss nicht generell die EU sein, sondern zugleich die Familie zum Beispiel, die Schutzfunktionen für ein sicheres Internet einbaut. Generell gibt es keine Garantie, dass die Fürsorgepflicht eingehalten wird.
Schutz der Daten ist notwendig, um die Rechte Aller zu schützen
Um Daten zu schützen, werden Konten überprüft. Hinsichtlich jüngerer Nutzer gibt es ein Schutzbedürfnis, weil Kinder und Jugendliche nicht generell gut zwischen Dingen differenzieren können und anfällig für Cyber-Mobbing sein können, falls sie sich allein auf die negativen Aussagen konzentrieren. Die Negativität schließt eine relative Schutzhaftigkeit der Freiheit der einzelnen Personen ein. In solchen privaten Nachrichten können Werbemaßnahmen und Plugins auftreten, auf die die Kinder klicken können, was sich durch versteckte Anzeigen und Kosten auf den Internetrechnungen der Eltern auswirken kann und spätestens in dem Fall sichtbar wird, falls der Provider keine Schutzfunktion hat gegenüber fremden Anzeigen.
Die EU möchte die Konten und privaten Chat-Nachrichten von Kindern überprüfen. In welcher Weise kann und darf das gehen, ohne das Individualrecht auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit einzuschränken (?), wobei hinsichtlich Kindern die Regel gilt, dass die Meinung in dem Fall beachtet wird, je höher und entwickelter die Reife des jeweiligen Kindes ist. Eine Schutzabsicht kann berechtigt sein. Es kommt vor, dass wird man überrumpelt und es kann sein, dass zusätzliche Personen die Nachrichten lesen und es kann sinnvoll sein, die Beobachtung auf eine Partei zu beschränken, die neutral und zugleich schützend handelt, um das nicht in Form eines Angriffs auf die Persönlichkeit zu verstehen.
Fazit zwischen positiver und negativer Freiheit
Klar ist im Fazit, dass Freiheit nicht allein eine positive Richtung meint, um alles zu tun, was einem gefällt, sondern zugleich eine negative Bedeutung meint, dass man niemanden zu einer Sache zwingt und Freiheit aufgrund der Notlage von größeren Bevölkerungsgruppen eingeschränkt werden kann. Wichtig ist zu beachten, wessen Freiheit stärker eingeschränkt wird: Die Freiheit der Gruppe beziehungsweise des Einzelnen?
Der Einzelne muss eher nachgeben, falls nicht ausreichend subjektive Kontexte durch eine Rechtsentscheidung betroffen sind. Insgesamt ist es eine subjektive Entscheidung, die durch eine höhere Instanz eingeschränkt werden kann. Fraglich bleibt, wie viel Kompetenzen und Konsequenzen für die jeweilige Partei zutreffend und zukünftig sein können.